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Der Mülheimer Verband freik.-ev. Gemeinden

Der MV bildet den Dachverband für etwa 45 ihm angegliederte Gemeinden und Gemeindegründungsprojekte. Dass er in der Rechtsform einer GmbH besteht, ist geschichtlich bedingt: man brauchte in der Gründungsphase einen rechtlichen Rahmen für die entstehenden Arbeiten, wollte jedoch zunächst keine eigene Kirche günden. Heute möchte der MV als Freikirche einen konstruktiven Beitrag zum Miteinander der christlichen Kirchen und Freikirchen in Deutschland leisten.

Delegiertentagung

Die regionalen Bünde

Jede Gemeinde des MV ist einem regionalen Bund zugeordnet. Innerhalb der Bünde besteht regelmäßiger Austausch der Pastoren und Gemeindeleiter untereinander, gemeinsame Fortbildungen und Aktivitäten finden statt. In jedem Bund wird einer der dortigen Pastoren zum Bundesältesten bestimmt. Er betreut die Gemeinden, ist Ansprechpartner für seine Kollegen und vertritt den Bund in der MV-Leitung.

Die Delegiertentagung

Die jährlich zumeist im Frühjahr stattfindende Delegiertentagung ist das hächste Entscheidungsgremium im MV. Sie entscheidet in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, nimmt die Rechenschaftsberichte des Ältestenrates, der Geschäftsführung und der MV-Arbeitsbereiche entgegen und ist die zuständige Instanz für Fragen der Lehre und Gemeindepraxis innerhalb des MV.

Je nach Größe entsendet jede MV-Gemeinde eine bestimmte Anzahl von Delegierten. Weiterhin gehören die hauptamtlichen Pastoren und die MV-Leitung zur DT.

MV-Leitung 2010

Die MV-Leitung

Sie besteht aus

  • den Bundesältesten: jeder Bund wird durch einen der dortigen Pastoren in der MV-Leitung vertreten. Die Bundesältesten sind gleichzeitig Gesellschafter der MV-GmbH.
  • den Geschäftsführern: zwei ehrenamtliche Geschäftsführer sind vor allem für die Vertretung des MV in geschäftlichen und vielen rechtlichen Fragen zuständig.
  • dem Präses: er ist der Vorsitzende der MV-Leitung und vertritt den MV nach außen.

Die MV-Leitung nimmt die Aufgaben der Delegiertentagung zwischen den Sitzungen war und legt ihr gegenüber Rechenschaft ab. Sie steht den Ortsgemeinden in geistlichen und praktischen Fragen zur Seite und nimmt überörtliche sowie zwischenkirchliche Belange wahr.