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Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden

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D. Die Arbeitstrukturen des MV

 

Der MV und sein struktureller Aufbau

 

 


Der MV bildet den Dachverband für die ihm angegliederten Ortsgemeinden. Die Ortsgemeinden, Bezirke und Bünde sind rechtlich selbständig, ordnen sich aber freiwillig der geistlichen Leitung des Ältesten- rates bzw. der Delegiertentagung unter. Die Rechtsform der GmbH ist geschichtlich bedingt. 

Delegiertentagung :
Sie ist das oberste Entscheidungsgremium des MV. Sie entscheidet in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, nimmt die Rechenschaftsberichte des Ältestenrates, der Geschäftsführer und der Arbeitsbereiche entgegen und ist die zuständige Instanz für Lehrfragen und Fragen der Gemeindepraxis innerhalb des MV. 
Delegiertensystem :Die Mitglieder der Delegiertentagung werden durch ein Delegiertensystem ermittelt, das gewährleistet, dass die einzelnen Bünde, Bezirke und Gemeinden ihrer Größe gemäß repräsentiert werden. Die Mitglieder des Ältestenrates, Pastoren und Verbandsbeauftragte sind gesetzt. 

MV-GMBH: Die Gesellschafter sind -die jeweiligen Vertreter der regionalen Bünde (Bundesälteste), -der Präses und -die Geschäftsführer Ältestenrat: Der Ältestenrat nimmt die Funktionen der Delegiertentagungen zwischen deren Sitzungen wahr. Diesem Organ legt Rechenschaft ab. Er steht den Gemeinden für geistliche und praktische Fragen zur Verfügung und nimmt überörtliche sowie zwischenkirchliche Belange wahr. Schließlich bemüht er sich um eine ausgewogene Besetzung der Dienststellen und entscheidet Disziplinarfragen. Die regionalen Bünde des MV entsenden jeweils einen Bundesbeauftragten (Bundesältesten) in den Ältestenrat. Darüber hinaus gehören ihm der Präses sowie der (die) Geschäftsführer an. 

Nordwestbund:
Die Ortsgemeinden bilden den regionalen "Mülheimer Verband freikirchlich evangelischer Gemeinden - Nordwestbund e. V." 
Weser-Ems-Bund: Die Ortsgemeinden sind jeweils eigenständige eingetragene Vereine. Bund Berlin:
Die Ortsgemeinden sind jeweils eigenständige eingetragene Vereine. 
Westbund:
Die Ortsgemeinden sind jeweils eigenständige eingetragene Vereine. 
Südwest-Bund: Einige Ortsgemeinden sind eigenständige eingetragene Vereine. Andere bilden die "Bezirksvereinigung Karlsruhe e.V.". Süd-Bund:
Einige Ortsgemeinden sind jeweils eigenständige eingetragene Vereine. Andere bilden Bezirksvereinigungen 

 

 

 

E. Zwischenkirchliche Kontakte 


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