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Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden

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A. Das Gemeindeverständnis

3. Zum Tauf- und Abendmahlsverständnis

a. die Gläubigentaufe

In den Gemeinden des MV werden nur die Menschen getauft, die sich im Glauben zu

dem gekreuzigten und auferstandenen Jesus Christus als Retter und Herrn

bekennen.

Die Taufe ist in Tod und Auferstehung Jesu begründet; durch sie wird das

Mitgestorben- und Mitauferstandensein des Glaubenden mit Christus verdeutlicht.

Da nach geltendem Recht Menschen erst ab 14 Jahren religionsmündig sind,

empfehlen wir, erst ab diesem Alter zu taufen.

Die Taufe wird in der Regel im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes durch

Untertauchen vollzogen.

Die Taufe ist unwiederholbar.

vgl. Matthäus 28, 18-20; Markus 16,16;

Apostelgeschichte 2,38; 8,38;

Römer 6,3ff; 1.Korinther 12,12 u.a.

 

b. das Abendmahl

Der MV versteht das Abendmahl als Gedächtnis-, Gemeinschafts-, Bekenntnis- und

Hoffnungsmahl.

Wir glauben, dass Christus als der Herr der Gemeinde die Gläubigen durch das

Wirken des Heiligen Geistes in der Feier des Mahles segnet.

Zum Abendmahl sind alle Gottesdienstbesucher eingeladen, die Jesus Christus als

ihren Herrn anerkennen und bereit sind, ihr Leben nach den biblischen Grundsätzen

auszurichten.

vgl. Matthäus 26,26ff; Lukas 22,19ff;

1.Korinther 10,16ff; 11,23ff u.a.

 

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4. Zur Mitgliedspraxis


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