A. Das Gemeindeverständnis

3. Zum Tauf- und Abendmahlsverständnis
a. die Gläubigentaufe
In den Gemeinden des MV werden nur die Menschen getauft, die sich im Glauben zu
dem gekreuzigten und auferstandenen Jesus Christus als Retter und Herrn
bekennen.
Die Taufe ist in Tod und Auferstehung Jesu begründet; durch sie wird das
Mitgestorben- und Mitauferstandensein des Glaubenden mit Christus verdeutlicht.
Da nach geltendem Recht Menschen erst ab 14 Jahren religionsmündig sind,
empfehlen wir, erst ab diesem Alter zu taufen.
Die Taufe wird in der Regel im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes durch
Untertauchen vollzogen.
Die Taufe ist unwiederholbar. vgl. Matthäus 28, 18-20; Markus 16,16;
Apostelgeschichte 2,38; 8,38;
Römer 6,3ff; 1.Korinther 12,12 u.a.
b. das Abendmahl
Der MV versteht das Abendmahl als Gedächtnis-, Gemeinschafts-, Bekenntnis- und
Hoffnungsmahl.
Wir glauben, dass Christus als der Herr der Gemeinde die Gläubigen durch das
Wirken des Heiligen Geistes in der Feier des Mahles segnet.
Zum Abendmahl sind alle Gottesdienstbesucher eingeladen, die Jesus Christus als
ihren Herrn anerkennen und bereit sind, ihr Leben nach den biblischen Grundsätzen
auszurichten. vgl. Matthäus 26,26ff; Lukas 22,19ff;
1.Korinther 10,16ff; 11,23ff u.a.
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4. Zur Mitgliedspraxis 
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